Abschleppfirmen müssen Fahrzeug herausgeben
Datum: Dienstag, 30. April 2002 @ 11:13 CEST
Thema: Recht

Nachdem ein Fahrzeug abgeschleppt wurde, wird es in der Regel nur gegen Bezahlung, meist zwischen 100 und 200 Euro, herausgegeben. Das ist gängige Praxis, aber rechtswidrig.



Das hat das Landgericht Düsseldorf in einem Verfahren, in dem auf Unterlassung dieser Praxis geklagt wurde, jetzt klargestellt (AZ 12 O 161/01). Die Firmen dürfen laut Gericht (Rechtsgrundgesetzt) keine polizeilichen Forderungen geltend machen.



Dieser Artikel kommt von MurgtalNet Portal
http://www.murgtal.net

Die URL für diesen Artikel ist:
http://www.murgtal.net/article.php?sid=69